Die UAVDACH-Services UG hatte im Juli 2017 die erste „Anerkannte Stelle“ zur Abnahme der theoretischen Prüfung für den neu eingeführten Kenntnisnachweis gemäß § 21 d LuftVO beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) akkreditiert bekommen. Mit der AST Nummer

DE.AST.001

baute die AST einen Prüfungsbetrieb mit den Mitgliedsbetrieben im UAV DACH e.V. sehr erfolgreich auf.

In ganz Deutschland waren regionale Prüfstellen der DE.AST.001 vertreten, um den Kenntnisnachweis nach deutschlandweit einheitlichen Regeln abnehmen zu können.

 

Ab 31.12.2020 schlägt der Europäische Geist in der Unbemannten Luftfahrt

Ab 31.12.2020 sind die neuen EU Regeln anzuwenden und damit auch die neue und einheitliche Form der Ausbildung und Prüfung in Deutschland. Dafür hat der UAV DACH e.V. auch sehr lange gekämpft, jetzt ist es soweit.

 

Die Anerkannte Stelle beendet den Betrieb am 31.12.2020

Als direkte Folge wird der Prüfbetrieb in allen Anerkannten Stellen eingestellt und die AST aufgelöst. Das LBA hat eine entsprechende Auflösungsurkunde an die AST versendet.