NfL  2021 1 2241 vom 2. Juni 2021 – ED-R „Fröttmanning“ in München

Als Schutzmaßnahme zur Fußball Europameisterschaft 2020 hat das BMVI vorübergehend in der FIR München ein Gebiet mit Flugbeschränkungen, die „ED-R Fröttmaning“ und ein Gebiet mit Funkkommunikationspflicht (RMZ) eingerichtet.

 

Zeitliche Wirksamkeit der ED-R

  • Am 15. Juni 2021 von 15:00 Uhr UTC bis 24:00 Uhr UTC.
  • Am 19. Juni 2021 von 12:00 Uhr UTC bis 21:00 Uhr UTC.
  • Am 23. Juni 2021 von 15:00 Uhr UTC bis 24:00 Uhr UTC.
  • Am 2. Juli 2021 von 15:00 Uhr UTC bis zum 3. Juli 2021 01:00 Uhr UTC.

 

Warum ist das für Drohnen Piloten wichtig?

Das Beschränkungsgebiet beginnt bei GND – also an der Erdoberfläche. Damit sind alle Flüge davon betroffen, auch und speziell alle UAS / Drohnen / Multicopter.

  • Es gibt ein Flugbeschränkungsgebiet ED-R („Fröttmanning“) in dem alle nicht genehmigte VFR Flüge verboten sind.
    Die Luftraumbeschränkung reicht von GND bis FL 100.

Jeder Teilnehmer an der Allgemeinen Luftfahrt hat sich vor der Durchführung ausreichend über die Situation im Luftraum zu informieren (Holschuld). Die Information über NOTAMs und NfL gehört zur Vorbereitung eines Fluges.

 

Kartenausschnitt  – nicht zu Navigationszwecken verwenden!

 

Wo bekommt man die Informationen?

Die Informationen veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) über alle einschlägigen Portale und Kommunikationswege. Zur Orientierung geben wir hier die in der NfL beiliegenden Karte wieder. Die Karte darf nicht zu Navigationszwecke verwendet werden.

 

ED-R Fröttmanning