VFR 09/21 – Einrichtung einer ED-R „Inzell“

Für die militärische Übung „Berglöwe“ wird im Fluginformationsgebiet München vorübergehend ein Gebiet mit Flugbeschränkungen (NfL2021-1-2229) eingerichtet. Im Rahmen der Übung findet Flugbetrieb mit UAS statt.

 

Zeitliche Wirksamkeit der ED-R

  • Vom 21. Juni 2021
  • Bis 30. Juni 2021

 

Warum ist das für Drohnen Piloten wichtig?

Das Beschränkungsgebiet beginnt bei GND – also an der Erdoberfläche. Damit sind alle Flüge davon betroffen, auch und speziell alle UAS / Drohnen / Multicopter.

  • Es gibt ein Flugbeschränkungsgebiet ED-R („Inzell“) in dem alle nicht genehmigte VFR Flüge verboten sind.
    Die Luftraumbeschränkung reicht von GND bis 11000 ft MSL.

Jeder Teilnehmer an der Allgemeinen Luftfahrt hat sich vor der Durchführung ausreichend über die Situation im Luftraum zu informieren (Holschuld). Die Information über NOTAMs und NfL gehört zur Vorbereitung eines Fluges.

Kartenausschnitt  – nicht zu Navigationszwecken verwenden!

 

Wo bekommt man die Informationen?

Die Informationen veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) über alle einschlägigen Portale und Kommunikationswege. Zur Orientierung geben wir hier die in der NfL beiliegenden Karte wieder. Die Karte darf nicht zu Navigationszwecke verwendet werden.

 

Der Originaltext der NfL2021-1-2229

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