UAS / Drohnen / Multicopter bewegen sich in den selben Lufträumen wie alle anderen Nutzer der Allgemeinen Luftfahrt. Kein Nutzer des Luftraumes hat ein Privileg auf alleinige Nutzung. Das Wissen über die Strukturen und die gültigen Verfahren in der Luftfahrt – sowohl in der bemannten als auch in der unbemannten Luftfahrt.

WACO YKS-6
Da oben ist man niemals ganz alleine – eine wunderschöne WACO YKS-6 aus dem Jahr 1936.

Ausbildungsinhalte

Der Pilotenschüler muss die grundlegenden Gesetze in der Luftfahrt kennen und die einzelnen Regelungen die unbemannte Luftfahrt betreffend beherrschen. Dazu werden die

  • Regelungen (z.B. LuftVO)
  • Betriebsgrenzen (z.B. ED-R, ED-D)
  • Verbote und Ausnahmen (z.B. Naturschutz)

ausführlich erarbeitet und eingeübt. Die Luftfahrtgesetze sind in Deutschland über

  • LuftVG Luftverkehrsgesetz
  • LuftVO Luftverkehrsordnung
  • LuftVZO Luftverkehrs-Verkehrszulassungs-Ordnung

grundlegend definiert. Im Bereich der Nutzung des UAS als „fliegende Kamera“ mit einer Kamera für Foto und Videoaufnahmen sind auch Kenntnisse im Datenschutz, der Persönlichkeitsrechte und er Rahmenbedingungen für die Medienerstellung und Medienverwendung notwendig.

Die Luftfahrt bewegt sich in definierten Lufträumen im Sichtflug (VFR – Visual Flight Rules) und wird zwischen unterschiedlichen Luftraumnutzern segmentiert und getrennt. Jeder Luftraum hat spezifische Regeln in der Nutzung und alle Nutzer müssen die Regeln kennen und anwenden lernen.

 

Luftraumstruktur in DeutschlandLuftraumstruktur Sichtflug in D

Quelle: DFS.de Nicht zur Navigation geeignet

Die UAS Piloten lernen die Lufträume Charlie, Delta, Echo, Golf kennen. Flugbeschränkungsgebiete können dauerhaft eingerichtet sein, oder kurzfristig und temporär eingerichtet sein. Im Umfeld von Kontrollzonen CTR um Flugplätze gelten spezielle Regeln, wie auch im Umfeld von Verkehrsflugplätzen, Sonderlandeplätzen und Heliports. Die Pilotenschüler lernen die einzelnen Lufträume kennen und wie man die üblichen Luftraumkarten (ICAO-Karten) richtig lesen und interpretieren kann.

Die Luftfahrtgesetze ergeben weitere Beschränkungen im Einsatz von UAS – die Pilotenschüler müssen diese kennen um gesetzeskonform die UAS Flüge durchführen zu können.

Die theoretische Ausbildung und Prüfung unterscheidet sich nicht wesentlich von der dem theoretischen Wissen anderer Luftfahrt-Lizenzen und Luftfahrt-Scheine.

 

UAS Themen im Ausbildungsabschnitt

  • Kenntnisnachweis
  • Luftraumstruktur
  • Lufträume
  • Luftfahrtgesetze
  • LuftVG, LuftVO, LuftVZO
  • Luftfahrer Handbuch AIP
  • NOTAM, NfL

 

Ausbildungsziel für UAS Piloten

Der UAS Pilot muss in der Lage sein, sich regelkonform in der Allgemeinen Luftfahrt in den entsprechenden Lufträumen sich sicher und störungsfrei zu bewegen. Sicherheit bedeutet immer Sicherheit in der Luft und am Boden. Dazu muss die Flugvorbereitung und Flugplanung mit dem notwendigen Wissen (Theorie) und den erforderlichen Fähigkeiten (Praxis) durchgeführt werden. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass die UAS-Pilot auch zukünftig sich selbständig über die geeigneten Informationsquellen hinsichtlich des Luftfahrer-Wissens immer aktuell hält. Das zählt man zu den Eigenschaften des

„Good Airmenship“