Die Unbemannte Luftfahrt hebt europaweit einheitlich ab
Zum Jahreswechsel 2020/2021 werden in 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die nationalen Regelungen für die Unbemannte Luftfahrt ungültig und ersetzt durch die neuen und einheitlichen EASA Regeln. Das Europäische Parlament hat am 4. Juli 2018 die neue Luftfahrt Grundverordnung neuer Fassung beschlossen und damit die bemannte Luftfahrt und die unbemannte Luftfahrt einer gemeinsamen Gesetzgebung unterworfen.
Die Europäische Kommission wird darin beauftragt, eine neue Delegierten Verordnung und eine neue Durchführungsverordnung zu erarbeiten.
„Die neuen europäischen Regelungen stechen die nationalen Regelungen aus und machen diese ungültig.“
Die grundlegenden Verordnungen Delegierten Verordnung und eine neue Durchführungsverordnung sind im ersten Halbjahr 2019 beschlossen worden und sind die Grundpfeiler des neuen Luftrechtes für die Unbemannte Luftfahrt, basieren auf dem Rechtsakt der Basic Regulation EU 2018/1139.
Bemannte und Unbemannte Luftfahrt wachsen zusammen
Die gemeinsame Regelung der Luftfahrt in der neuen und einheitlichen Luftfahrt Grundverordnung (Basic-Regulation) war ein großer und wichtiger Schritt in die Zukunft. Die gleiche gesetzliche Grundlage ist wichtig für eine Integration zwischen der unbemannten Luftfahrt und der bemannten Luftfahrt. Der UAV DACH e.V. tritt seit vielen Jahren vehement für eine Integration in einem gemeinsamen Luftraum ein und lehnt eine Segregation (Trennung des Luftraums) ebenso entschieden ab. Sie Vision eines Single European Sky kommt spürbar näher.
26 Länder in der EU fliegen sicher und einheitlich
In Deutschland war die Einheitlichkeit so eine Sache, 16 Bundesländer und weitere Trennung (z.B. Bayern-Süd und Bayern-Nord) ließ hier aus der Sicht der Anwender stark zu wünschen übrig. Unterschiedliche Vorschriften, jeweils eine eigene Genehmigung, jedes Mal Zeit und Kostenaufwand und wenig Planbarkeit für einen neuen Business-Case.
„Das Bessere ist des Guten Feind.“
Konnten sich die Bundesländer hier kaum einigen, kommt jetzt endlich eine europäische Lösung und rafft die nationale Kleinstaaterei dahin – Gut so! Hier zeigt sich die Kraft und der Nutzen von Europa zum Wohle der Bürger (dazu später mehr), der Betreiber und auch der Hersteller.
EU und EASA stützen sich auf Konzepte von JARUS
Die europäische Konzeption für die Unbemannte Luftfahrt kommt nicht von ungefähr. Als fachliche Vorlage diente eine umfassende Ausarbeitung von JARUS, dem weltweiten Zusammenschluss aller nationalen Luftfahrtbehörden und weiterer Experten (Joint Authorities for Rulemaking of Unmanned Systems).
Die EU setzt eines der besten und modernsten Systeme für die Unbemannte Luftfahrt weltweit in Kraft. Treibende Kraft war auch der Blick auf die sich entwickelnden zukünftigen Märkte für Hersteller, Anwender und Betreiber als Bestandteil einer Drone-Economy.
„Die Grundlagen sind nun gelegt.“
Was verändert sich für die Öffentlichkeit/Bürger
Die neuen Regeln sehen vor, dass alle Fernpiloten (Steuerer) eine theoretische Ausbildung und Prüfung ablegen müssen. Ferner sind alle UAS/Drohnen einer CE Konformitätsüberprüfung zu unterziehen, um in der EU in den Verkehr gebracht werden kann.
Die Sicherheit für Unbeteiligte ist durch klare, einfache und verschärfte Betriebsvorschriften zum Wohle der Bevölkerung formuliert. Abstände zu Bebauungen oder Erholungseinrichtungen sind großzügig bestimmt, so dass sich alle Menschen sicher und unbeobachtet fühlen dürfen.
Alle darüber hinausgehenden Einsatzverfahren werden in der SPECIFIC Kategorie, oder auch in der CERTIFIED Kategorie strengen Sicherheitsregeln unterworfen. So ist ein Fliegen über Menschenmengen (z.B. Fußballspiel, Volksfest, Umzug) nur mit einem zugelassen Luftfahrzeug und einem ausgebildeten Fernpiloten mit Lizenz zulässig.
„Mal schnell und es wird schon nicht … - so nicht mehr!“
Die Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz ist umfangreich berücksichtigt worden.
Was verändert sich für die Anwender
Für den wachsenden Kreis der Anwender, teilt sich die Unbemannte Luftfahrt zukünftig in drei Kategorien auf. „OPEN“ – mit geringem Risiko, „SPECIFIC“ – mit höherem Risiko für gewerbliche Anwendungen und „CERTIFIED“ – für hohes Risiko. Die offene Kategorie ist so einfach und gleichzeitig so sicher gestaltet worden, dass eigentlich jede/jeder eine Drohne/UAS fliegen kann und darf ohne die Öffentlichkeit zu gefährden oder zu belästigen.
„In der offenen Kategorie sind innerhalb der definierten Betriebsgrenzen keinerlei Betriebsgenehmigungen erforderlich.“
Das Beste dabei ist, dass dies in allen Mitgliedsländern der EU gilt – also auch im Urlaub oder beim Fototrip an die Adria. Das ist eine so tolle Erleichterung, dass dies die Nutzung weiter beflügeln wird und nicht nur Experten vorbehalten bleibt und die Drohnenpiloten aus dem Graubereich herausholt.
„Das UAS-Fliegen ist deutlich vereinfacht worden und in der EU einheitlich und übergreifend geregelt worden. Das wird jeden Fernpiloten freuen."
Was verändert sich für die Hersteller
Alle UAS/Drohnen müssen zukünftig nach Baumuster Regelungen konstruiert und gebaut werden aktuell einer von sieben C-Klassen entsprechen, dabei spezifizierte Ausrüstung funktionsbereit an Bord haben. Der Aufwand für Konstruktion und Bau steigt, damit auch gleichzeitig die Sicherheit in der Anwendung für die Öffentlichkeit. Standardisierung ist immer ein wichtiger Prozess auf dem Weg zu einem geregelten Markt. Für den Steuerer bringt dies Sicherheit und Verlässlichkeit im Einsatz des Luftfahrtgerätes.
„Die Welt blickt auf Europa.“
Darf ich als UAS-Pilot meine Drone/UAS noch weiter fliegen
In der Durchführungsverordnung EU 2019/947 sind in den Artikeln 20, 21 und 22 umfangreiche und europaweit einheitliche Übergangsregelungen enthalten – also mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit „Ja“.
Die nächsten Schritte in der Unbemannten Luftfahrt in Deutschland
Die europäischen Regelungen treten ab 1. Januar 2021 in Kraft. National sind die zur vollständigen Anwendung erforderlichen Regelungen und Verfahren zu erstellen und als Organisationen mit Prozessen und IT Systemen aufzubauen. Nur dann können die europäischen Regelungen administrativ auch umgesetzt werden. In der Umsetzung steht Deutschland deutlich hinter den Zeitplänen zurück. Die Umwälzungen durch die COVID-19 Epidemie sind hier sicherlich ein wesentlicher Faktor.
Bausteine EU Regelwerk
Zentrale Kernelemente der EU-Regeln Die EU hat ein komplett neues Regelwerk für die Unbemannte Luftfahrt auf die beine gestellt und löst damit ab 31. Dezember […]
Übersicht EU Regeln
Die Europäische Union vereinheitlicht die Unbemannte Luftfahrt in allen 26 Mitgliedsstaaten mit den ab 31. Dezember 2020 anzuwendenden EU Regeln. Zum Jahreswechsel 2020/2021 werden in […]
Nicht ausführlich behandelt werden in dieser Darstellung
insbesondere:
- UAS Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen nach EU 2019/947 Artikel 16
- Selbstgebaute UAS in der „OPEN“ UAS Betriebskategorie
- Regelungen für UAS Unternehmen (Betreiber, In-Verkehr-bringer) aus Drittländern
Diese Darstellung beschreibt überblicksartig die EU-Regeln in der Unbemannten Luftfahrt. Der Fernpilot ist immer selbst verantwortlich, sich ausführlich und rechtzeitig mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien vertraut zu machen. Das EU Gesetzeswerk (EU 2019/947 und EU 2019/945 mit Amendments, sowie AMC & GM) hat weit über 100 Seiten Papier. Diese Darstellung gibt nur einen Überblick und Hilfe zum Selbststudium.
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