Zur Gewährleistung eines sicheren Erprobungsbetriebes von unbemannten Fluggeräten (UAS) am Flugplatz Magdeburg Cochstedt wird mit Wirkung zum 09. September 2021 eine Flugplatzverkehrszone (ATZ) eingerichtet.

Bei aktivierter ATZ (HX) sind alle Arten von Flugverkehr verpflichtet dieses Gebiet zu meiden. Das betrifft auch die unbemannte Luftfahrt. Die aktivierte ATZ ähnelt daher einer Kontrollzone CTR.

Regularien in der ATZ

  • Die ATZ (HX) wird per NOTAM aktiviert.
  • Piloten sind verpflichtet, die aktivierte ATZ zu meiden, wenn nicht beabsichtigt ist, innerhalb derselben zu landen oder zu starten.
  • Informationen über den Aktivierungsstatus der ATZ erteilt „COCHSTEDT INFO“ (Frequenz 131.125 MHz) sowie „LANGEN INFORMATION“ (Frequenz 119.825 MHz).
  • Bei Anflügen ist mindestens 10 Minuten vor Erreichen des Flugplatzes Sprechfunkverbindung mit COCHSTEDT INFO aufzunehmen.
  • Die Öffnungszeiten des Flugplatzes, Regelungen zu PPR sowie aktuelle NOTAM sind zu berücksichtigen.

 

Räumliche Ausdehnung der ATZ

Quelle: DFS, nicht zu Navigationszwecken geeignet.

 

AIC 03 Magdeburg_Cochstedt