Für die Betriebsgenehmigung eines UAS Betriebs in der SPEZIELLEN UAS-Unterkategorie ist in jedem Fall ein Genehmigungsprozess bei einer Landesluftfahrt Behörde oder einer anderen zuständigen Genehmigungsbehörde erforderlich. Ein UAS Betrieb in der SPEZIELLEN Unterkategorie kann nur mit einer expliziten Risikoanalyse beantragt und bei Erfüllung aller Auflagen auch genehmigt werden. Bestandteil des Genehmigungsantrages sind u.A. die Dokumente:

  • Risikoanalyse SORA
  • Betriebskonzept Conops

Für die Genehmigungsbehörde ist es in der Praxis oft recht schwierig, die hinreichende Erfüllung aller Auflagen in den komplexen Dokumenten zu übersehen. Für die Fälle erstellt die UAVDACH-Services UG ein luftfahrttechnisches Begleitgutachten und gibt der Genehmigungsbehörde

  • eine fachliche Grundlage für eine Entscheidung
  • auf Grundlage des Wissens in der bemannten und unbemannten Luftfahrt und
  • der jahrelangen Erfahrung in diese Genehmigungsprozessen.

Solche begleitenden Fachgutachten beschleunigen den Genehmigungsprozess oft ganz erheblich.

Gerade wenn neue oder neuartige Betriebsbereiche durch einen neuen UAS Betrieb erschlossen werden sollen, vereinfacht dies de Prozesse ganz erheblich. So hat die UAVDACH-Services UG die erstmalige Genehmigung eines UAS Betriebs mit einem UAS leichter als Luft über Menschen maßgeblich begleitet – jetzt ist dies der Standard für h-AERO.

Wir bieten

  • 20+ Jahre Erfahrung als Verband für die unbemannte Luftfahrt mit einem Wirkungsschwerpunkt in der D A CH-Region.
  • Projektmanagement Unterstützung bei der Antragsstellung von Betriebsgenehmigung in VLOS und BVLOS für UAS-Nutzer bei den Landesluftfahrt Behörden.
  • Erstellung von begleitenden Prüfgutachten für SORA Assessments (SORA, SORA-GER und CONOPS) bei den Landesluftfahrtbehörden auf die luftfahrttechnischen und luftfahrtrechtlichen Aspekte des Antrages.
  • Hilfestellung bei der Entwicklung von Betriebskonzepten und Risikobeurteilungen für die UAS-Nutzer durch die Mitglieder der UAV DACH e.V.

 

Service Beschreibung Fachgutachten

Der industrielle und er gewerbliche Einsatz findet nicht in der OFFENEN UAS Unterkategorie 150 m entfernt von Infrastruktur und Menschen statt. Mit der EU Durchführungsverordnung EU 2019/947 ist der Weg bereitet, dass auch UAS Betriebe mit einem spezifisch höherem Risiko unter Auflagen genehmigt werden kann.

SORA ermöglicht unter Beachtung der Sicherheit in der Luft und am Boden ein standardisiertes Analyse und Bewertungsverfahren ausgehend von der Startmasse des UAS und den betrieblichen Rahmenbedingungen am Boden und in der Luft. Die neuen EU Regeln ermöglichen erstmalig in der UAS Unterkategorie SPEZIELL auch den UAS Betrieb außerhalb der Sichtweite BVLOS. Erst mit den neuen EU Regeln ist ein Betrieb außerhalb der Sichtweit erst möglich in einem risikobasierten Ansatz. Dazu müssen

  • die UAS Betreiber
  • die Genehmigungsbehörden

noch große Wege auf dem Weg zu einem regelmäßigen verfahren gehen. Hier kann die UAVDACH-Services UG mit der Erfahrung und dem Wissen ganz entscheidend helfen.

Im Auftrag des UAS Betreibers und Antragsstellers prüft die UAVDACH-Services UG das gesamte Betriebskonzept und der Dokumente SORA und Conops in

  • luftfahrttechnischer Sicht
  • luftfahrt rechtlicher Sicht
  • Ingenieurs Sicht

und erstellt dazu ein Fachgutachten für den UAS Betreiber, mit einer fachlichen Bewertung und ggf. zusätzlichen Empfehlungen

  • aus technischer Sicht
  • aus luftfahrt rechtlicher Sicht
  • zu Minimierung der Risiken
  • zur Nachweisführung der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen
  • zu organisatorischen Maßnahmen im UAS Betrieb.

Dieses Fachgutachten wird zusammen mit den Originaldokumenten der Genehmigungsbehörde (Landesluftfahrt Behörde) eingereicht.

 

 

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