Gesetz zur Regelung der Unbemannten Luftfahrt am 28.5.2021 im Bundesrat zur Beschlussfassung
Nach der erstmaligen Anwendung der neuen europäischen Regelungen in der Unbemannten Luftfahrt am 31.12.2020 mit der Anwendung der EU-Durchführungsverordnung 2019/945 und der EU-Delegierte Verordnung 2019/945 wird mit der Gesetzesvorlage die Regelungslücke zur den deutschen Gesetzen und Verordnungen in der Luftverkehrsverwaltung geschlossen. Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages liegt das neue Gesetz:
Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission
vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
Drucksache: 376/21
dem Bundesrat als Länderkammer zum Beschluss als Tagesordnungspunkt 23 am 28. Mai 2021 vor. Damit werden die deutschen Gesetze und Verordnungen
- LuftVG
- LuftVZO
- LuftVO
- KostOLuftV
- LBA-Gesetz
dem neuen europäischen Rahmen angepasst. Dabei hatte die Deutschland nicht mehr viel Gestaltungsspielräume, es galt
- die Begrifflichkeiten zu harmonisieren (zu übernehmen)
- die nationalen Entscheidungsspielräume auszufüllen
- die europäisch aufgesetzten neuen Prozesse und Systeme national umzusetzen
- die Widersprüche als den bestehenden Fassungen zu entfernen
Beschlußbeilage für den Bundesrat
"Mit dem Gesetz soll die uneingeschränkte Anwendbarkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Europäischen Kommission in Deutschland gewährleistet werden. Die Durchführungsverordnung trifft EU-weit geltende Regelungen zur unbemannten Luftfahrt, die vor allem einen einheitlichen und sicheren Betrieb unbemannter Fluggeräte sicherstellen sollen. Hierzu werden die entsprechenden Regelungen im Luftverkehrsgesetz, in der Luftverkehrs-Ordnung und in weiteren Gesetzen und Verordnungen angepasst. Im Luftverkehrsgesetz werden Zuständigkeitsregeln neu gefasst. Zudem werden vom Luftfahrt-Bundesamt zu führende Register über Betreiber unbemannter Fluggeräte und zulassungspflichtige unbemannte Fluggeräte eingeführt. In diesem Zusammenhang werden Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt. In der Luftverkehrs-Ordnung sollen durch die Durchführungsverordnung bedeutungslos gewordene Teile gestrichen werden. Außerdem erfolgt eine Neuregelung der behördlichen Zuständigkeiten und entsprechender Verfahrensregelungen. Neue Ordnungswidrigkeits- und Bußgeld-Vorschriften werden eingeführt und bestehende angepasst." Drucksache 376/21
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Zum Gang der Beratungen
"Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 26. März 2021 zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im so genannten Ersten Durchgang umfangreich Stellung genommen. Der Deutsche Bundestag nahm im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens an dem Gesetzentwurf umfängliche Änderungen vor und verabschiedete das Gesetz in seiner Sitzung am 6. Mai 2021." Drucksache 376/21
Empfehlung des Verkehrsausschusses
"Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 87d Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen." Drucksache 376/21
Gesetzesvorlage im Bundesrat im Wortlaut
Bundesdrucksache_Gesetz_LuftVO_376-21Das Dokument ist als Bundesdrucksache auf der Webseite des Bundesrates zum Tagesordnungspunkt 23 als Gesetz Nummer 376/21 veröffentlicht.