UAS Betriebskategorie OPEN (Art. 4)

Die UAS Betriebskategorien sind in der Durchführungs Verordnung EU 2019/947 definiert.

Die OPEN Kategorie soll es jedem Interessierten mit einer für alle verpflichtenden theoretischen Prüfung ermöglichen, ein UAS im Bereich des niedrigen Risikos ohne weitere Betriebsgenehmigungen zu fliegen. Dazu wurden zur Gewährung der Sicherheitsanforderungen im Hinblick aus Sicherheit, Datenschutz und Natur-/Umweltschutz Bestimmungen zum Betrieb neu eingeführt:

  • alle Fernpiloten müssen eine theoretische Ausbildung und eine Prüfung durchlaufen und damit einen Kompetenznachweis haben.
  • alle zukünftigen UAS müssen nach CE Zertifiziert werden und speziellen Bauvorschriften und Ausrüstungen entsprechen
  • alle UAS (Ausnahme C4) müssen mit Geo-Fence und Geo-Sence ausgestattet sein, damit sensible Bereiche unabhängig vom Fernsteuerer nicht beflogen werden können
  • Betriebsbeschränkungen, um Abstand von Menschen, Bebauungen und Erholungsgebieten zu wahren

 

Die UAS Kategorie „OPEN“ ist durch diese Charakteristika gekennzeichnet:

  • „Offene“ UAS Betriebskategorie
  • Geringes Risiko
  • Max. Aufstiegshöhe < 120 m
  • Kein luftfahrttechnisches Zulassungsverfahren
  • CE Zertifizierung der UAS-Klassen und Kennzeichnung des UAS C0 – C6 (2019/947)
  • Unterkategorien A1, A2, A3 (Teil A)
  • Betriebseinschränkungen und Kompetenznachweise A1/A3, A2
  • Keine Betriebsgenehmigung oder Betriebserklärung erforderlich
  • MTOM < 25 kg
  • Sichere Entfernung von Menschen
  • Nicht über Menschenansammlungen (Über Menschenansammlungen dürfen nur „CERTIFIED“ fliegen)
  • Übergangsregelungen für bestehende UAS/Drohnen
  • Mindestalter > 16 Jahre

 

Verfahren in der UAS Betriebskategorie „OPEN“

  • UAS Kompetenznachweis – der „Drohnenführerschein“ in neuer Auflage. Alle Fernpiloten müssen eine theoretische Prüfung erfolgreich ablegen.
  • UAS Unterkategorien – der UAS Betrieb in „OPEN“ wird in drei unterschiedliche Kategorien mit unterschiedlichem Risiko und erforderlicher Qualifikation und Ausrüstung des UAS eingeteilt.
  • Registrierung des UAS und des UAS Betrieb ist für die meisten UAS Klassen erforderlich, um das UAS und den UAS Betrieb europaweit eindeutig identifizieren zu können.
  • Geografische UAS Gebiete verhindern ein Einfliegen eines UAS in Gebiete mit Betriebseinschränkungen aufgrund eines erhöhten Sicherheitsbedürfnisses. Dazu ist eine Kommunikationsinfrastruktur mit einer EU-weiten Datenbank dieser Gebiete und einer technischen Ausrüstung des UAS erforderlich.

 

Relevante Verfahren in der UAS Betriebskategorie „OPEN“ in der EU 2019/945

  • Die EU hat für alle UAS Einsätze Allgemeine Anforderungen festgelegt: Allgemeine Anforderungen an UAS Betrieb
  • Alle neu in Verkehr gebrachten UAS müssen eine einheitliche CE Kennzeichnung des UAS auf dem UAS und auf der Verpackung enthalten, damit der Fernpilot die Eignung des UAS für seinen UAS Flugeinsatz überprüfen kann.
  • Für die CE-Konformitätsüberprüfung und CE-Kennzeichnung werden unterschiedliche UAS C-Klassen zur CE Kennzeichnung definiert, die sich in der technischen Ausstattung unterscheiden und unterschiedliche Anforderungen an den Fernpiloten stellt.
  • Die neu zugelassenen UAS müssen einen zugesicherten maximalen Schallleistungspegel (UAS Schallleistungspegel), auch bekannt als dB(A) einhalten. Dieser maximale Schalleistungspegel muss bei einigen UAS C-Klassen auf dem UAS gekennzeichnet sein.

 

Allgemeine Anforderungen UAS Betrieb OPEN

Regelungsinhalt in EU 2019/945 Die neuen EU-Regeln sehen in der OPEN Kategorie übergreifende und allgemeine Regelungen zur Gewährleistung der übergeordneten Anforderungen und Schutzziele vor. Anforderungen […]

CE Kennzeichnung des UAS

Die Delegierten Verordnung EU 2019/945 sieht Anforderungen an  die Konstruktion, die Herstellung, die Bauart, die Instandhaltung (für „CERTIFIED“), für UAS, welche für den Betrieb in […]

Geografische UAS Gebiete (Art. 15)

Die Durchführungs Verordnung EU 2019/947 sieht im Artikel 15 eingeschränkte Betriebsbedingungen für spezielle Geografische UAS-Gebiete vor. Die Einrichtung solcher geografischen UAS Gebiete durch die Mitgliedsstaaten […]

Kompetenznachweise A1/A3 und A2

Die Durchführungs Verordnung EU 2019/947 regelt zusammen mit allen anderen neuen Vorschriften für den betrieb auch die Ausbildung und den Nachweis der erforderlichen Kompetenz (Kompetenznachweis) […]

Registrierung

Die Durchführungs Verordnung EU 2019/947 sieht im Artikel 14 die Registrierung des UAS-Betreibers und des zulassungspflichtigen „CERTIFIED“ UAS vor. Die Registrierung ist erforderlich, um den […]

UAS C-Klassen

Die Delegierten Verordnung EU 2019/945 sieht Anforderungen an  die Konstruktion, die Herstellung, die Bauart, die Instandhaltung (für „CERTIFIED“), für UAS, welche für den Betrieb in […]

UAS Schall Leistungs Pegel

Die Delegierten Verordnung EU 2019/945 sieht Anforderungen an die Kennzeichnung eines maximalen Schallleistungspegels vor: auf dem UAS auf der Verpackung sichtbar, lesbar und dauerhaft.   […]

UAS Unterkategorie A1, A2, A3

Die Durchführungs Verordnung EU 2019/947 legt im Anhang, Teil A als Ergänzung zu den definierten UAS Betriebskategorie in der Kategorie „OPEN“ drei weitere Unterkategorien A1, […]

Übergangs Bestimmungen

Die Durchführungs Verordnung EU 2019/947 sieht in den Artikeln 20, 21 und 22 unterschiedliche Übergangsbestimmungen von den Bestimmungen vor dem 31.12.2020 auf das ab 31.12.2020 […]

 


Diese Darstellung beschreibt überblicksartig die EU-Regeln in der Unbemannten Luftfahrt. Der Fernpilot ist immer selbst verantwortlich, sich ausführlich und rechtzeitig mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien vertraut zu machen. Das EU Gesetzeswerk (EU 2019/947 und EU 2019/945 mit Amendments, sowie AMC & GM) hat weit über 100 Seiten Papier. Diese Darstellung gibt nur einen Überblick und Hilfe zum Selbststudium.

 

Das Poster „UAV DACH e.V. Überblick zu den EU-Regeln“ in voller Größe

Das Poster ist die „Roadmap“ zur Erläuterung der Systematik und der wesentlichen Inhalte dieses EU Regelwerkes. Ein Klick auf das Bild öffnet dieses in voller Bildschirmgröße.

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