Die Delegierten Verordnung EU 2019/945 sieht Anforderungen an 

  • die Konstruktion,
  • die Herstellung,
  • die Bauart,
  • die Instandhaltung (für „CERTIFIED“),

für

vor.

Die UAS Betriebskategorie „OPEN“ wird in der Delegierten Verordnung EU 2019/945 in verschiedene C-Klassen eingeteilt, welche wiederum mit den UAS-Unterkategorie und den Kompetenznachweisen korrelieren.

 

UAS Klassen in „OPEN“

 

C-Klasse UAS Betrieb max. MTOM U max. Besonderheiten, Funktionen  
C0 A1 0,25 kg 24 V
  • Follow-me max 50 m
  • V max horizontal < 19 m/s
  • maximal erreichbare Höhe 120 m
  • Gilt als Spielzeug
  • Kein Mindestalter des Steuerers
C1 A2 0,9 kg 24V
  • auf den Kopf übertragene kinetische Energie < 80 J
  • V max horizontal < 19 m/s
  • Follow me max. 50 m entfernt
  • maximale Aufstiegshöhe ist einstellbar
  • Höhenanzeige des UAS beim Fernpiloten
  • Sicherheitsfunktionen beim Verlust/Störung der Datenverbindung
  • Einhaltung eines Schalleistungspegel für Multicopter/Drehflügler
  • direkte Fernidentifizierung
  • Warnung bei nachlassender Batteriespannung
C2 A2
A3
4 kg 48 V
  • maximale Aufstiegshöhe ist einstellbar
  • Höhenanzeige des UAS beim Fernpiloten
  • Qualifizierter Datenlink
  • gefesseltes UAS möglich
  • Langsamflugmodus max. 3 m/s
  • Einhaltung eines Schalleistungspegel für Multicopter/Drehflügler
  • direkte Fernidentifizierung
  • Warnung bei nachlassender Batteriespannung
C3 A3 25 kg 48V
  • max. charakteristische Abmessung < 3 m
  • maximale Aufstiegshöhe ist einstellbar
  • Höhenanzeige des UAS beim Fernpiloten
  • Qualifizierter Datenlink
  • gefesseltes UAS möglich
  • Langsamflugmodus max. 3 m/s
  • Einhaltung eines Schalleistungspegel für Multicopter/Drehflügler
  • direkte Fernidentifizierung
  • Warnung bei nachlassender Batteriespannung
C4 A3 25 kg n.D.
  • Kein Automatikflug
C5 A3 25 kg 48 V
  • Multicopter oder Drehflügler
  • Höhenanzeige des UAS beim Fernpiloten
  • Vorrichtung des Piloten, den Flug zu beenden
  • Erweiterung eines C3
  • Langsamflug-Modus
C6 A3 25 kg n.D.
  • Vmax horizontal < 50 m/s
  • Anzeige beim Steurer über geografische Position, Höhe, Geschwindigkeit
  • Geofencing programmierbar
  • Vorrichtung des Piloten, den Flug zu beenden
  • Programmierte Flugbahn

 

EASA Info-Flyer für C-Klassen

Die EASA hat für alle UAS in der „OPEN“ Betriebskategorie einen Info-Flyer erstellt, welcher allen UAS beim in-Verkehr-bringen beiliegen muss.

 


Diese Darstellung beschreibt überblicksartig die EU-Regeln in der Unbemannten Luftfahrt. Der Fernpilot ist immer selbst verantwortlich, sich ausführlich und rechtzeitig mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien vertraut zu machen. Das EU Gesetzeswerk (EU 2019/947 und EU 2019/945 mit Amendments, sowie AMC & GM) hat weit über 100 Seiten Papier. Diese Darstellung gibt nur einen Überblick und Hilfe zum Selbststudium.

 

Das Poster „UAV DACH e.V. Überblick zu den EU-Regeln“ in voller Größe

Das Poster ist die „Roadmap“ zur Erläuterung der Systematik und der wesentlichen Inhalte dieses EU Regelwerkes. Ein Klick auf das Bild öffnet dieses in voller Bildschirmgröße.

Poster auf Full HD anzeigen.