Die Durchführungs Verordnung EU 2019/947 legt im Anhang, Teil A als Ergänzung zu den definierten UAS Betriebskategorie in der Kategorie „OPEN“ drei weitere Unterkategorien A1, A2 und A3 fest. Damit wird das betriebliche Risiko des UAS Betriebs in drei verschiedene Bereiche und Einsatzszenarien aufgeteilt.
Die Unterkategorien haben Auswirkungen auf
- den erforderlichen Kompetenznachweis
- die technische Ausstattung des UAS in den C-Klassen gemäß Delegierten Verordnung EU 2019/945.
UAS Unterkategorie | Beschreibung | Qualifikation Fernpilot | UAS Klasse |
A1
(ohne Beteiligung von Menschen) |
|
|
C1 |
A2 |
|
Siehe A1/A3, zusätzlich:
|
C2 |
A3 |
|
Siehe A1
|
C2 – C6 |
Ist mindestens ein Kriterium nicht erfüllt -> „SPECIFIC“ Kategorie
Diese Darstellung beschreibt überblicksartig die EU-Regeln in der Unbemannten Luftfahrt. Der Fernpilot ist immer selbst verantwortlich, sich ausführlich und rechtzeitig mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien vertraut zu machen. Das EU-Gesetzeswerk (EU 2019/947 und EU 2019/945 mit Amendments, sowie AMC & GM) hat weit über 100 Seiten Papier. Diese Darstellung gibt nur einen Überblick und Hilfe zum Selbststudium.
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