Die Durchführungs Verordnung EU 2019/947 legt im Anhang, Teil A als Ergänzung zu den definierten UAS Betriebskategorie in der Kategorie „OPEN“ drei weitere Unterkategorien A1, A2 und A3 fest. Damit wird das betriebliche Risiko des UAS Betriebs in drei verschiedene Bereiche und Einsatzszenarien aufgeteilt.

Die Unterkategorien haben Auswirkungen auf

 

UAS Unterkategorie Beschreibung Qualifikation Fernpilot UAS Klasse
A1

(ohne Beteiligung von Menschen)

  • Keine Menschenansammlungen
  • kleine und leichte UAS (< 0,9 kg)
  • Keine unbeteiligten Personen überfliegen
  • Online Lehrgang
  • Online Theorie Prüfung
  • mit dem Benutzerhandbuch vertraut sein
  • Follow-me Modus > 50 m Abstand zum Fernpiloten
  • im Falle eines privat hergestellten UAS eine MTOM < 0,25 kg, eine Betriebshöchstgeschwindigkeit von unter 19 m/s hat
  • UAS der Klasse C0
  • UAS der Klasse C1, mit eingeschalteten und aktualisierten Systemen für die
  • direkte Fernidentifizierung und Geo-Sensibilisierung
C1
A2
  • Abstand > 30 m von Personen
  • Langsamflugmodus: Abstand < 5 m
Siehe A1/A3, zusätzlich:

  • Fernpilotenzeugnis A2
  • Praktisches Selbststudium
  • Theorieprüfung Zusatzfächer
  • 30 Multiple Choice Fragen
  • Gültigkeit 5 Jahre
C2
A3
  • Keine unbeteiligten Personen
  • MTOM < 25 kg
  • Abstand horizontal von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten> 150 m
Siehe A1

C2 – C6

 

Ist mindestens ein Kriterium nicht erfüllt -> „SPECIFIC“ Kategorie


Diese Darstellung beschreibt überblicksartig die EU-Regeln in der Unbemannten Luftfahrt. Der Fernpilot ist immer selbst verantwortlich, sich ausführlich und rechtzeitig mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien vertraut zu machen. Das EU-Gesetzeswerk (EU 2019/947 und EU 2019/945 mit Amendments, sowie AMC & GM) hat weit über 100 Seiten Papier. Diese Darstellung gibt nur einen Überblick und Hilfe zum Selbststudium.

 

Das Poster „UAV DACH e.V. Überblick zu den EU-Regeln“ in voller Größe

Das Poster ist die „Roadmap“ zur Erläuterung der Systematik und der wesentlichen Inhalte dieses EU Regelwerkes. Ein Klick auf das Bild öffnet dieses in voller Bildschirmgröße.

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