Zentrale Kernelemente der EU-Regeln

Die EU hat ein komplett neues Regelwerk für die Unbemannte Luftfahrt auf die beine gestellt und löst damit ab 31. Dezember 2020 die unterschiedlichen nationalen Regelungen und Verordnungen komplett ab.

"Ein in der Europäischen Union einheitliches Regelwerk für die Unbemannte Luftfahrt ist jetzt Realität."

Das gesamte Regelwerk besteht aus weit über 100 Seiten Gesetzen, Regelungen und Vorordnungen. Für den Leser ist es nicht einfach einen Einstieg zu finden. 

Die Kernelemente werden auf den nachfolgenden Abschnitten:

  • als Gebäude
  • mit einem Fundament
  • aus tragenden Säulen mit den zentralen Strukturen
  • und einem schützenden Dach aus Zielen und Strategie

dargestellt.

Basic Regulation 945 947 LuftVO OPEN SPECIFIC CERTIFIED Sicherheit

Der schnellste Weg zu den Bausteilen ist ein direkter Klick auf das Element im obigen Bild.

 

Das Fundament der EU-Regelungen

Die Grundlagen der neuen EU-Luftordnung in der Unbemannten Luftfahrt wurde mit der Verabschiedung der grundlegenden Gesetze und Vorordnungen für alle 26 Mitgliedsstaaten gelegt. Die neue Basic-Regulation EU 2018/1139 ist die neue Luftfahrt Grundverordnung und stellt die gesetzliche Voraussetzung für alle weiteren Verordnungen dar.

In der Basic-Regulation wird

  • die bisherige Trennung zwischen unbemannter Luftfahrt und bemannter Luftfahrt aufgehoben
  • beide Bereiche der Luftfahrt wird in einem einzigen Rechtsakt geregelt
  • die Zuständigkeiten sind in der EU einheitlich geregelt
  • die EASA (Europäische Union Luftfahrt Sicherheitsagentur) ist für die Umsetzung der EU-Regeln zuständig und auch verantwortlich
  • die bestehenden nationalen Luftfahrt Verordnungen werden dieser EU weiten Regelungen untergeordnet und damit weitgehend außer Kraft gesetzt
  • den nationalen Luftfahrtbehörden obliegt die Ausgestaltung der Umsetzung im nationalen Rahmen
  • Organisation, Abläufe, Prozesse u.w. wird von den nationalen Luftfahrtbehörden bestimmt
"Welch großer Schritt in die Zukunft.
Konnte man sich in Deutschland nicht zwischen 16 Bundesländern einigen, 
ist jetzt eine einheitliche Regelung vom Lappland (Norden) bis nach Kap Trypiti (Süden), 
von Irland (Westlichster Punkt Europas) bis Nordkarelien (Osten)."

Die Basic-Regulation bestimmt, dass die EU-Kommission nach dem üblichem Gesetzgebungsverfahren in der EU eine entsprechende Delegierten Verordnung und Durchführungs Verordnung EU 2019/947 erstellen muss.

 

Durchführungs Verordnung EU 2019/947

Die Durchführungs Verordnung EU 2019/947 regelt den Betrieb in der Unbemannten Luftfahrt einheitlich in den Mitgliedsstaaten der EU und besteht aus unterschiedlichen thematischen Blöcken.

Herzstück der Durchführungsverordnung ist die Festlegung der drei grundsätzlich unterschiedlichen UAS Betriebskategorien

Dies ist die methodische Grundlage, die Unbemannte Luftfahrt nach einem risikobasierten Ansatz nach unterschiedlichen Gefährdungen in der Luft und am Boden nicht generellen Regelungen zu unterwerfen. Selektiv werden damit die UAS Flugeinsätze im Hobby Bereich sehr einfachen Regelungen unterworfen und damit die Unbemannte Luftfahrt einem großem Interessentenkreis zugänglich gemacht, ohne auf die Interessen der Bevölkerung zu vergessen.

 

Delegierten Verordnung EU 2019/945

Die Delegierten Verordnung regelt insbesondere den Bau und das in-Verkehr-bringen der UAS innerhalb der EU und aus Drittländern. Zukünftig sind alle in der EU in Verkehr gebrachten UAS einer CE Zertifizierung nach verschiedenen UAS Klassen in der „OPEN“ Kategorie zu unterziehen. Dies ist ein wesentliches Sicherheitselement, indem der Bau und die technische Ausrüstung nach einheitlichen Verfahren in der EU durchgeführt werden muss.

 

Nationale Luft Verkehrsordnung

Die nationalen Verordnungen setzen den europäischen Rahmen national in der bestehenden Luftfahrtverwaltung um. Nationale werden insbesondere

  • die organisatorischen Zuständigkeiten
  • die Abläufe und Prozesse für Anträge, Genehmigungen u.Ä.
  • die Formblätter und IT Systeme

festgelegt.

Dabei sind die nationalen Verordnungen immer den EU-Regeln untergeordnet und können diese EU-Regeln nicht verändern oder außer Kraft setzen.

In Deutschland ist die Neufassung der Luft Verkehrsordnung auf dem Weg. Sobald die LuftVO verfügbar ist, stellen wir dessen wesentliche Inhalte im Abschnitt nationale LuftVO dar.

 

Delegierte Verordnung EU 2019/945

Delegierte-Verordnung für die Herstellung und In-Verkehr-bringen von UAS in der EU Inhalt der Durchführungs Verordnung EU 2019/945 Konstruktion und Herstellung von UAS Anforderung an die […]

Durchführungs Verordnung EU 2019/947

Durchführungs-Verordnung für den Betrieb von UAS in der EU Inhalt der Durchführungs Verordnung EU 2019/947 Betrieb von UAS aller Klassen Anforderungen an Personal und Fernpiloten […]

Luftfahrt Grundverordnung EU 2018/1139

Zielsetzung der EU: Einheitlicher europäischer Luftraum Regelungen für Konstruktion, Herstellung, Instandhaltung und Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) in der EU Hohes und einheitliches Maß an […]

Nationale Luft VO

Die Umsetzung der EU weit einheitlichen Regelungen aus der Durchführungs Verordnung 2019/947 und Delegierten Verordnung 2019/945 einschließlich der Nachträge sieht keine Regelungen für die nationalen […]

 

Die Säulen der EU-Regelungen

UAS Betriebskategorie „OPEN“

UAS Betriebskategorie „SPECIFIC“

  • „spezifische“ Betriebskategorie
  • Betriebsgenehmigung erforderlich

UAS Betriebskategorie „CERTIFIED“

  • „zulassungspflichtige“ Betriebskategorie
  • Luftfahrtstandards
  • hohes Risiko

 

UAS Kategorie „CERTIFIED“

UAS-Betriebskategorie „CERTIFIED“ (Art. 6) Die höchste Risikokategorie deckt die UAS Betriebskategorie „CERTIFIED“ ab. In dieser Klasse ist eine Luftfahrttechnische Zulassung des UAS vergleichbar mit der […]

UAS Kategorie „OPEN“

UAS Betriebskategorie OPEN (Art. 4) Die UAS Betriebskategorien sind in der Durchführungs Verordnung EU 2019/947 definiert. Die OPEN Kategorie soll es jedem Interessierten mit einer […]

UAS Kategorie „SPECIFIC“

UAS-Betriebskategorie „SPECIFIC“ (Art. 5) Die UAS Betriebskategorie „SPECIFIC“ deckt die UAS Einsätze oberhalb der „OPEN“ Kategorie ab und repräsentiert die professionellen und gewerblichen Einsätze. Eine pauschale […]

 

Das Dach der EU-Regelungen

Due Europäische Union formuliert in der Präambel zur Basic Regulation die übergeordnete Zielsetzung der EU für die einheitliche Neufassung der Unbemannten Luftfahrt für alle 26 Mitgliedsstaaten:

  • Einheitlicher europäischer Luftraum
  • Regelungen für Konstruktion, Herstellung, Instandhaltung und Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) in der EU
  • Hohes und einheitliches Maß an Flugsicherheit wie in der Zivilluftfahrt
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Einfacher, flexible und einheitliche Betriebsverfahren
  • Das Vertrauen in die Zivilluftfahrt stärken
  • Integrierte Nutzung des Luftraums durch alle Teilnehmer
  • Gleiches Sicherheitsniveau in der bemannten und unbemannten Luftfahrt.

 

Ziel: Sicherheit und Einfachheit

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Diese Darstellung beschreibt überblicksartig die EU-Regeln in der Unbemannten Luftfahrt. Der Fernpilot ist immer selbst verantwortlich, sich ausführlich und rechtzeitig mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien vertraut zu machen. Das EU Gesetzeswerk (EU 2019/947 und EU 2019/945 mit Amendments, sowie AMC & GM) hat weit über 100 Seiten Papier. Diese Darstellung gibt nur einen Überblick und Hilfe zum Selbststudium.