Das Luftfahrtrecht in Deutschland unterscheidet in der unbemannten Luftfahrt zwischen zwei grundsätzlich unterschiedlichen UAS-Nutzungsarten

  • Modellflug
    zur Ausübung des Flugsports mit Modellfluggeräten und zur Erholung, Freude am Flugbild
  • Unbemannten Luftfahrtgerät (UAS – unmanned aerial System)
    zum gewerblichen Einsatz von unbemannten Luftfahrtgeräten, insbesondere die Nutzung von Kameras (Foto und Video) und andere Sensoren

Die Unterschiede zwischen einem UAS und einem Modellfluggerät ergeben sich in Deutschland nicht durch die Bauform / Ausrüstung sondern alleinig durch die Art der Nutzung und des Einsatzes. Damit liegt die Verantwortung beim UAS-Piloten das Fluggerät regelkonform einzusetzen.

 

Unbemannte Luftfahrt in D
Der Einsatz von Kameras und Sensoren am UAS ist im Modellflug nach LuftVO und LuftVZO nicht vorgesehen. Dieses Einsatzprofil findet insbesondere als UAS statt.

 

Mit dem Starten ist der UAS Pilot (Steuerer) ein Luftfahrer und bewegt sich zusammen mit vielen anderen Luftfahrern im selben Luftraum, meist unterhalb 100 m über Grund.

  • Hubschrauber
  • Rettungsflüge mit Hubschrauber
  • BOS-Einsätze der Polizei
  • Segelflugzeuge
  • Drachenfliegen und Paraglider
  • Fallschirmspringer
  • Heißluftballone

Das Fliegen mit dem UAS erfordert für den sicheren Flugbetrieb in der Luft und am Boden zusätzliches Wissen (theoretisch) und Fähigkeiten (praktisch).

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Die UAV DACH – Services UG hat die Aufgabe das sichere Fliegen aktiv zu fördern. Die Ausbildung für den UAS-Piloten (Steuerer) zum Luftfahrzeug-Fernführer erfolgt durch

  • den UAV DACH – Services UG nach geprüften und bewährten Schulungsmethoden und Unterrichtsmaterialien.