In allen luftfahrenden Nationen ist das nationale Luftfahrthandbuch der heilige Gral an gültigen Informationen für alle Luftfahrer. Das Luftfahrt – die AIP (Aeronautical Information Publication) wird von der Deutschen Flugsicherung über des eigene Verlagsunternehmen Eisenschmidt herausgebracht.

Früher als klassische Papierversion mit regelmäßigen Austauschblättern als Aktualisierungsservice angeboten ging der Trend in den letzten Jahren zur digitalen Version über ein teilweise schwierig zu handhabendes Anwendungsprogramm.

Aktuelle Informationen waren immer mit einem ordentlichen Jahresbetrag zu erkaufen.

Andere EU-Mitgliedsstaaten haben dies anders und vorbildlich gelöst. In der Tschechischen Republik z.B. waren diese Informationen seit langer Zeit schon kostenlos über eine online Version verfügbar.

 

Die Deutsche Flugsicherung DFS stellt die deutsche AIP (teilweise) Online

Ich hoffe das ist nicht nur ein Versehen, sondern Plan und Strategie der DFS. Die neuen Seiten auf www.dfs.de tragen das Datum 31.12.2020 – 03:00 Uhr, sind also noch ganz frisch.

Im bisherigen Service Bereich AIS-Portal werden nach einer kostenlosen Registrierung Informationen für Luftfahrer bereit gestellt. Und da befindet sich jetzt auch ein neuer Menüpunkt AIP-online.

 

In der Online AIP ist die übliche Struktur eines AIP veröffentlicht:

  • GEN für General – Allgemeine Informationen zum Luftraum und der Luftfahrtverwaltung
  • ENR für Enroute – Streckeninformationen in einem Knoten – Kanten – Modell. Für UAS Piloten eigentlich vor für BVLOS spannend.
  • AD für Aerodrome – Flughäfen und Flugplätze. Beinhaltet wichtige Informationen für UAS Piloten zu den Flugplätzen in Deutschland und damit gerade für VLOS Einsätze wichtig und spannend.
  • AIC für Aeronautical Information Circulation – beinhaltet Informationen für alle Luftfahrer in Form von aktuellen Meldungen (außerhalb von NOTAMS und NFLs)
  • SUP für Supplement – temporäre Ergänzungen zum Luftfahrthandbuch aufgrund von NOTAMS oder NfLs. Diese Informationen sind für die UAS Piloten besonders wichtig. Auf der Webseite www.uavdach.org berichten wir immer über neue AIP – SUP Einträge, welche für die Unbemannte Luftfahrt von Interesse sein können.

Gerade im Bereich der Sonderlandeplätze herrscht noch gähnende Leere. Im Abschnitt AD sind die Verkehrslandeplätze enthalten, Sonderlandeplätze suche ich vergebens.

Wenn UAS Piloten verpflichtet sind, sich an die Flugbeschränkungen von Flugplätzen zu halten, 
muss die Information darüber auch öffentlich zugänglich gemacht werden. Das versteht sich doch von selbst.

So hoffen wir, dass die Sonderlandeplätze und auch noch die Hubschrauberlandeplätze noch folgen werden.

Der Schritt, die gültigen Informationen auch Online zur Verfügung zu stellen ist als absolut positiv im Sinne der Sicherheit in der Luft und am Boden zu beurteilen.