Die neuen EU Verordnung sieht für ein UAS/Drohne mit der Kennzeichnung C2 mit Low Speed Mode folgende Spezifikationen vor:
- MTOM (Maximum Take Off Mass), maximales Abfluggewicht unter 4.000 Gramm (4 kg)
- Maximale Flughöhe von 120 Meter über dem Startpunkt
- spezieller Low-Speed-Mode auf maximal 3 m/s
- oder elektronisches System zur Begrenzung der Flughöhe auf 120 m AGL, oder auf einen vom Piloten einstellbaren Wert begrenzt
- System zur direkten Fernidentifizierung über die UAS Betreibernummer
- Regelungen beim Verlust der Datenverbindung zwischen UAS und Steuerer
- Sicherung der Datenverbindung gegen Eingriff und Manipulation von Außen
- Geo Awareness System bezüglich Luftbeschränkungsgebiete, etc.
- Geo-Fencing-System um automatisiert ein Eindringen in bestimmte Luftraumbereiche oder -bänder beschränkt
- Automatischen Warnhinweise an den Piloten bezüglich Flugposition und Zustand der Drohne
- Ausrüstung mit speziellen Lichtern zur Steuerung und Unterscheidung von bemannten Luftfahrzeugen bei Nacht
- Betriebsspannung maximal 48V Gleichstrom, oder gleichwertige Wechselspannung
- eindeutige physikalische Seriennummer
- Dieses Informationsblatt liegt bei
Die EU Drohnen Verordnung sieht noch weitere Vorgaben hinsichtlich
- Flug- und Konstruktionssicherheit und
- den Informationspflichten im Benutzerhandbuch
- Vorgaben bezüglich Schallleistungspegel, Bauart, Seriennummer
- spezielle Bestimmungen für den Betrieb als gefesseltes UAS
vor.
easa_c2_with_low_speed_mode_de_v2
Zum Dokument, siehe Link auf EASA Webseite. Die Informationsbroschüren sind in 22 verschiedenen Sprachen verfügbar.