Die neuen EU Verordnung sieht für ein UAS/Drohne mit der Kennzeichnung C2 mit Low Speed Mode folgende Spezifikationen vor:

  • MTOM (Maximum Take Off Mass), maximales Abfluggewicht unter 4.000 Gramm (4 kg)
  • Maximale Flughöhe von 120 Meter über dem Startpunkt
  • spezieller Low-Speed-Mode auf maximal 3 m/s
  • oder elektronisches System zur Begrenzung der Flughöhe auf 120 m AGL, oder auf einen vom Piloten einstellbaren Wert begrenzt
  • System zur direkten Fernidentifizierung über die UAS Betreibernummer
  • Regelungen beim Verlust der Datenverbindung zwischen UAS und Steuerer
  • Sicherung der Datenverbindung gegen Eingriff und Manipulation von Außen
  • Geo Awareness System bezüglich Luftbeschränkungsgebiete, etc.
  • Geo-Fencing-System um automatisiert ein Eindringen in bestimmte Luftraumbereiche oder -bänder beschränkt
  • Automatischen Warnhinweise an den Piloten bezüglich Flugposition und Zustand der Drohne
  • Ausrüstung mit speziellen Lichtern zur Steuerung und Unterscheidung von bemannten Luftfahrzeugen bei Nacht
  • Betriebsspannung maximal 48V Gleichstrom, oder gleichwertige Wechselspannung
  • eindeutige physikalische Seriennummer
  • Dieses Informationsblatt liegt bei

Die EU Drohnen Verordnung sieht noch weitere Vorgaben hinsichtlich

  • Flug- und Konstruktionssicherheit und
  • den  Informationspflichten im Benutzerhandbuch
  • Vorgaben bezüglich Schallleistungspegel, Bauart, Seriennummer
  • spezielle Bestimmungen für den Betrieb als gefesseltes UAS

vor.

 

easa_c2_with_low_speed_mode_de_v2

 

Zum Dokument, siehe Link auf EASA Webseite. Die Informationsbroschüren sind in 22 verschiedenen Sprachen verfügbar.