Die neuen EU Verordnung sieht für ein UAS/Drohne mit der Kennzeichnung C1 folgende Spezifikationen vor:

  • MTOM (Maximum Take Off Mass), maximales Abfluggewicht unter 900 Gramm, 
  • bzw. unter 80 Joule übertragene Energie bei einem Aufprall auf einem menschlichen Kopf
  • Höchstgeschwindigkeit von 19 m/s (Meter pro Sekunde) im horizontalen Flug
  • Maximale Flughöhe von 120 Meter über dem Startpunkt
  • Regelungen beim Verlust der Datenverbindung zwischen UAS und Steuerer
  • oder Ausstattung mit einem elektronischen System zur Begrenzung der Flughöhe auf 120 m AGL (Above Ground Level)
  • System zur direkten Fernidentifizierung inkl. System zum Hochladen der UAS Betreibernummer
  • Geo Awareness System bzw. Geo Sensibilisierungs-System mit Einspeisung von relevanten Daten zu Luftbeschränkungsgebieten, Warnhinweise, etc.
  • Automatische Warnhinweise bei Verletzung von Flugbeschränkungen oder niedrigem Batteriestand
  • Ausrüstung mit speziellen Lichtern zur Steuerung und zur Identifikation der Drohne bei Nacht
  • In einem aktivierten „Follow-me“-Modus“, darf das UAS/Drohne in diesem Modus bis zu einer Entfernung von 50 m fliegen
  • Betriebsspannung maximal 24V Gleichstrom, oder gleichwertige Wechselspannung
  • eindeutige physikalische Seriennummer
  • Dieses Informationsblatt liegt bei

Die EU Drohnen Verordnung sieht noch weitere Vorgaben hinsichtlich Flug- und Konstruktionssicherheit und den  Informationspflichten im Benutzerhandbuch vor.

 

easa_c1_de_v2

 

Zum Dokument, siehe Link auf EASA Webseite. Die Informationsbroschüren sind in 22 verschiedenen Sprachen verfügbar.