Die neuen EU Verordnung sieht für ein UAS/Drohne mit der Kennzeichnung C1 folgende Spezifikationen vor:
- MTOM (Maximum Take Off Mass), maximales Abfluggewicht unter 900 Gramm,
- bzw. unter 80 Joule übertragene Energie bei einem Aufprall auf einem menschlichen Kopf
- Höchstgeschwindigkeit von 19 m/s (Meter pro Sekunde) im horizontalen Flug
- Maximale Flughöhe von 120 Meter über dem Startpunkt
- Regelungen beim Verlust der Datenverbindung zwischen UAS und Steuerer
- oder Ausstattung mit einem elektronischen System zur Begrenzung der Flughöhe auf 120 m AGL (Above Ground Level)
- System zur direkten Fernidentifizierung inkl. System zum Hochladen der UAS Betreibernummer
- Geo Awareness System bzw. Geo Sensibilisierungs-System mit Einspeisung von relevanten Daten zu Luftbeschränkungsgebieten, Warnhinweise, etc.
- Automatische Warnhinweise bei Verletzung von Flugbeschränkungen oder niedrigem Batteriestand
- Ausrüstung mit speziellen Lichtern zur Steuerung und zur Identifikation der Drohne bei Nacht
- In einem aktivierten „Follow-me“-Modus“, darf das UAS/Drohne in diesem Modus bis zu einer Entfernung von 50 m fliegen
- Betriebsspannung maximal 24V Gleichstrom, oder gleichwertige Wechselspannung
- eindeutige physikalische Seriennummer
- Dieses Informationsblatt liegt bei
Die EU Drohnen Verordnung sieht noch weitere Vorgaben hinsichtlich Flug- und Konstruktionssicherheit und den Informationspflichten im Benutzerhandbuch vor.
easa_c1_de_v2
Zum Dokument, siehe Link auf EASA Webseite. Die Informationsbroschüren sind in 22 verschiedenen Sprachen verfügbar.