In der LuftVO sind nur UAS Flüge im Sichtflug erlaubt, Betriebsverfahren außerhalb der Sichtlinie muss eine spezielle Betriebsgenehmigung beantragt und genehmigt werden. Flüge außerhalb der Sichtverbindung wird als BVLOS bezeichnet.

BVLOS = bejond visual line of sight

BVLOS Flüge sind um ein vielfaches anspruchsvoller und um ein vielfaches komplexer als der reine Sichtflug im Nahbereich.

Quelle Titelbild: Lange Research