UAS-Betriebskategorie „SPECIFIC“ (Art. 5)
Die UAS Betriebskategorie „SPECIFIC“ deckt die UAS Einsätze oberhalb der „OPEN“ Kategorie ab und repräsentiert die professionellen und gewerblichen Einsätze. Eine pauschale oder allgemeine Betriebserlaubnis besteht in dieser UAS Betriebskategorie „SPECIFIC“ nicht und muss erst durch entsprechende Verfahren erlangt werden. Das Risiko ist hier höher und bedarf immer einer individuellen Betrachtung in einem speziellen Verfahren für Betriebsgenehmigungen.
Die Durchführungs Verordnung EU 2019/947 sieht eine entsprechende Betriebserklärung gemäß Teil B vor. Auf dieser Betriebserklärung treffen die zuständigen nationale Luftfahrtbehörden am Sitz des UAS Betriebs die Entscheidung über die Betriebsgenehmigung und fakultative zusätzliche Auflagen im UAS Betrieb.
- „Spezifische“ UAS Betriebskategorie
- Höheres Risiko
- Gewerbliche Einsatz oberhalb der „OPEN“ Betriebskategorie
- UAS Betrieb, welcher mindestens eine der Betriebsgrenzen der „OPEN“ Kategorie überschreitet, ist automatisch mindestens „SPECIFIC„
- UAS Betrieb ist nur möglich durch
- Betriebsgenehmigung (Art. 12)
- oder Standard Szenario
- oder LUC (Light Unmanned certificate)
- Zwischen den UAS Betriebskategorien „OPEN“ und „CERTIFIED“ angesiedelt. Die einfachste Form der „SPECIFIC“ entspricht weitgehend der „OPEN„. Die anspruchsvollste Form der „SPECIFIC“ unterscheidet sich nicht von der „CERTIFIED„
- Risikobewertung SORA (Specific Operations Risk Analysis)
- definierte Standardszenarien, bei welchen das Einsatzrisiko in den dazu definierten Anforderungen an den UAS Betrieb bewertet und freigegeben ist.
- Mindestalter > 16 Jahre
- UAS Einsätze über Menschenansammlungen sind in der „SPECIFIC“ nicht möglich, sondern nur mit „CERTIFIED„
Verfahren in der UAS Betriebskategorie „SPECIFIC“
- Das Verfahren zur Risikobeurteilung wird als SORA (Specific Operations Risk Analysis) bezeichnet und wurde von dem weltweiten Zusammenschluss der Luftfahrtbehörden erarbeitet und von der EASA im Rahmen der AMC als ein anerkanntes Verfahren für den risikobasierten Ansatz angenommen.
- UAS Kompetenznachweis – wird im Rahmen
- der Betriebsgenehmigung,
- der LUC oder
- des Standardszenarios als Anforderung an den Fernpiloten definiert.
- Anforderungen an die Registrierung des UAS und des UAS Betriebs wird
- im Rahmen der Betriebsgenehmigung,
- der LUC oder
- des Standardszenarios als Anforderung an den Fernpiloten definiert.
- Geografische UAS Gebiete verhindern ein Einfliegen eines UAS in Gebiete mit Betriebseinschränkungen aufgrund eines erhöhten Sicherheitsbedürfnisses. Dazu ist eine Kommunikationsinfrastruktur mit einer EU-weiten Datenbank dieser Gebiete und einer technischen Ausrüstung des UAS erforderlich.
Relevante Verfahren in der UAS Betriebskategorie „SPECIFIC“ in der EU 2019/945
- Die EU hat für alle UAS Einsätze Allgemeine Anforderungen festgelegt: Allgemeine Anforderungen an UAS Betrieb
Bewertung des Betriebsrisikos in SPECIFIC (Art 11, 12)
Die Durchführungs Verordnung EU 2019/947 sieht im Artikel 11 explizit eine Bewertung des Betriebsrisikos vor, dies ist für die UAS Betriebskategorie SPECIFIC die Grundlage für […]
LUC – Light Unmanned Certificate
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Registrierung
Die Durchführungs Verordnung EU 2019/947 sieht im Artikel 14 die Registrierung des UAS-Betreibers und des zulassungspflichtigen „CERTIFIED“ UAS vor. Die Registrierung ist erforderlich, um den […]
UAS Standardszenarien
Die Durchführungs Verordnung EU 2019/947 und der Ergänzungen sieht in der UAS Betriebskategorie „SPECIFIC“ die Festlegung und betriebliche Nutzung von Standardszenarien vorgesehen. Die Festlegung von […]
Diese Darstellung beschreibt überblicksartig die EU-Regeln in der Unbemannten Luftfahrt. Der Fernpilot ist immer selbst verantwortlich, sich ausführlich und rechtzeitig mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien vertraut zu machen. Das EU Gesetzeswerk (EU 2019/947 und EU 2019/945 mit Amendments, sowie AMC & GM) hat weit über 100 Seiten Papier. Diese Darstellung gibt nur einen Überblick und Hilfe zum Selbststudium.
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