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Standardisierungsseminar Anerkannte Stelle DE.AST.001: 6.-7. April 2018 in Werweißwo
6.4.2018 - 7.4.2018
Die UAV DACH-Services UG bildet wieder weitere Prüfungsstellen für die schriftlichen Prüfungen zum Kenntnisnachweis § 21 d LuftVO aus.
Wir haben bereits eine flächendeckende Landkarte an Prüfungsstellen für den Kenntnisnachweis in Deutschland. Das regionale Konzept des UAV DACH e.V. hat sich damit sehr gut bewährt – ein Kundennahes Angebot für viele Drohnenpiloten im Land.
Uwe Nortmann – Geschäftsführer UAV DACH-Services UG
Auch Gutes kann immer noch erweitert werden – je näher die Prüfungsstelle ist, desto mehr Drohnenpiloten sind auch motiviert die Prüfung zum Kenntnisnachweis abzulegen.
2 Tage Schulbank drücken für alle künftigen Prüfungsstellen
Eine Ausbildung über zwei Tage ist für alle Prüfungsstellen in der Anerkannten Stelle DE.AST.001 vorgeschrieben und ist ein wichtiger Baustein zur Schaffung eines qualitativen Prüfungsprozesses. Die zukünftigen Prüfungsstellenleiter werden von der Zentralstelle umfangreich in die Abläufe und Systeme des Kenntnisnachweises eingeschult.
- gesetzlicher Rahmen des Kenntnisnachweises im Zusammenhang mit dem LBA
- Rolle der Zentralstelle und der Prüfungsstellen
- Aufbau und Ablauf der Prüfungen
- Notwendige Unterlagen der Prüflingen
- Prüfungshandbuch und Abläufe
- Qualitätssicherungsverfahren
- Berichtswesen und Dokumentation
Nach zwei Tagen ist die Theorie vermittelt – jetzt müssen die Prüfstellenleiter in ihrem eigenen Wirkungsbereich eine qualitätskonforme Organisation aufbauen und umsetzen.
An die Prüfstellenleiter werden solche Anforderungen gestellt, dass ein ordnungsgemäßer und fairer Umgang mit den Prüfungen sichergestellt sind und alle Prüflinge in allen Prüfungsstellen gleichwertige Bedingungen vorfinden können.
Uwe Nortmann
Die praktische Umsetzung wird in einem Audit nachgewiesen
Mit dem theoretischen Teil der Ausbildung ist ein wichtiger Schritt für die zukünftigen Prüfstellenleiter abgeschlossen. Die Wirksamkeit der Verfahren und die Einhaltung des mit dem LBA vereinbarten Prüfungssystems wird von der Zentralstelle in einem Erstaudit bei der jeweils ersten Prüfung des neuen Prüfstellenleiters nachgewiesen.
Nichts ist praktischer als eine gute Theorie.
Paul Eschbach
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